Da der Füllschlauch nicht die gesamte Luft abtransportieren kann, die vom Gebläsemotor erzeugt wird, entweicht die überschüssige Luft an der Steuereinheit. Dies ist Herstellungsbedingt so vorgesehen.
Der Anschluss an der Steuereinheit darf nicht verschlossen werden, da ansonsten der Gebläsemotor nach kurzer Zeit überhitzen würde.
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