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Befinde ich mich noch im Garantiezeitraum oder im Gewährleistungszeitraum - Was ist der Unterschied? - Wissensdatenbank / Garantie- Gewährleistung - Steinbach Helpdesk

Befinde ich mich noch im Garantiezeitraum oder im Gewährleistungszeitraum - Was ist der Unterschied?

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Informationen zum Garantiezeitraum und Gewährleistungszeitraum:


Je nachdem wo Sie Ihr Produkt gekauft haben, besteht für Sie ein Garantie- oder Gewährleistungsanspruch. 

Grundsätzlich gilt Folgendes: 

Eine Garantieleistung ist eine freiwillige Zusage des Herstellers/Verkäufers und somit dem Kunden gegenüber nicht verpflichtend. Ebenso ist es eine individuelle Entscheidung des Garantiegebers, in welcher Form er eine Garantie anbietet. 

Beachten Sie bitte, dass eine Garantie immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Gerätes) über einen bestimmten Zeitraum gewährt ist. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie der jeweiligen Anleitung Ihres Produktes, der Rechnung oder der etwaigen Garantiekarte. 

z.B: INTEX Salzanlage  - 24 Monate, Titanzelle hingegen - 12 Monate, da es sich um ein Verschleißteil handelt.

Eine Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, unabhängig von der freiwilligen Herstellergarantie und gilt 24 Monate ab Kaufdatum. Beachten Sie hier bitte die Beweislastumkehr. Das heißt, es muss nach 12 Monaten (bis 31.12.2021 6 Monate) von Ihnen bewiesen werden, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war, um Ihnen einen kostenlosen Austausch oder eine Reparatur anbieten zu können. 


Wann beginnt meine 14-Tägige Rücktrittsfrist für Fernabsatzverträge?

Die Rücktrittsfrist beginnt folgendem Tag:

- am Tag, an dem Sie den physischen Besitz über die Waren erlangt haben.

- am Tag des Erhaltes der letzten Ware, wenn Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben.

- am Tag, an dem Sie in den Besitz der letzten Teilsendung oder des letzten Stücks gelangt sind, wenn Ihre Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird.


Sie können den Rücktritt auch bereits vorher, nämlich schon ab Ihrer eigenen Bestellung aussprechen, und müssen nicht darauf warten, dass der Unternehmer diese Bestellung annimmt - erst mit der Annahme Ihrer Bestellung ist der Vertrag abgeschlossen.


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